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Fördermittel für Maßnahmen zur
Energieeinsparung
Fördermittel für Maßnahmen zu Energieeinsparung Im Gebäudebestand liegt ein gewaltiges Potenzial zur Energieeinsparung. Der Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser ist oft deutlich zu hoch, was viele Mieter und Eigentümer spätestens bei der jährlichen Heizkostenabrechnung zu spüren bekommen.Zur Erschließung dieser Potenziale wurden von Seiten der Bundesregierung mehrere gesetzliche Verordnungen erlassen. Zu nennen sind vor allem die Kleinfeuerungsanlagen-verordnung (1. BlmSchV) und die Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik (EnEV), durch die Hausbesitzer in bestimmten Fällen zu Modernisierungsmaßnahmen verpflichtet werden. Um auch Potenziale zu erschließen, die nicht über diese Verordnungen erfasst werden - es handelt sich hierbei um das mit Abstand größte Potenzial - wurden verschiedene parallel laufende Förderprogramme aufgelegt. Zu nennen sind vor allem die "Vor-Ort-Beratung" und das CO2-Gebäude-Sanierungsprogramm, das zu attraktiven Konditionen den Austausch alter Heizungsanlagen sowie Maßnahmen zur Wärmedämmung in Altbauten als Maßnahmenpakete fördert. Energiesparmaßnahmen stehen allerdings in dem Ruf teuer zu sein, so dass mancher Hausbesitzer vor den Investitionen zurückschreckt. Können jedoch die zinsverbilligten Darlehen oder sogar Zuschüsse aus den Förderprogrammen in Anspruch genommen werden, sieht die Sache häufig schon anders aus. Hier setzt das Handwerk an: Die Marktchancen, die das energieoptimierte Bauen bietet, erkennen mehr und mehr Unternehmen, sie erweitern ihre Produktpaletten und Dienstleistungen. Dabei ist es wichtig, über Förderprogramme informiert zu sein. Aufgrund der Erwartungshaltung der Kunden bieten viele Unternehmer neben der fachlichen Umsetzung auch eine Beratung in Sachen Fördermittel als zusätzliche Dienstleistung an. Hier hat das Handwerk die Chance, sich beim Kunden als kompetenter Ansprechpartner und Ratgeber zu profilieren. Häufig ist die finanzielle Förderung ausschlagebend für eine Auftragserteilung.
Hilfen von Bund, Ländern, Gemeinden und Energieversorgungsunternehmen Bund, Länder, Gemeinden und Energieversorgungs-unternehmen unterstützen die Anwender erneuerbarer Energiequellen. Sie bieten dafür eine Vielzahl von Programmen an, wobei die Art und der Umfang dieser Hilfen verschieden sind.Gegenwärtig bietet der Bund folgende Fördermaßnahmen: bzw. Kredite Die Förderdatenbank des Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) gibt einen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Bundesländer und der EU: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit [www.bmwi.de] Des weiteren helfen Ihnen auch folgende Stellen weiter: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) [www.kfw.de] Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) [www.bafa.de] Energieagentur NRW [www.ea-nrw.de] Bei der Energieagentur NRW erhalten Sie auch Informationen über die Förderprogramme der Energieversorgungs-unternehmen und Kommunen.
Fördermittel und -programme, die für Sie als Handwerker und für Ihre Kunden von Interesse sein können: erneuerbarer Energien Konkrete und übersichtliche Informationen über Art und Umfang der Förderung erhalten Sie u.a. auf den Internetseiten der Energie Agentur NRW: [www.ea-nrw.de].
Wenn Sie als Handwerksunternehmer einen Auftrag in Verbindung mit einer Förderung abwickeln, gehen sie wie folgt vor: ein konkretes Projekt bestehen Beachten Sie auch, dass verschiedene Programme nicht miteinander kombiniert werden dürfen (Kumulationsverbot) Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es in der Regel nicht! Und noch ein Tipp: Bei verschiedenen Förderprogrammen des Bundes kann bereits direkt nach der Antragstellung mit der Maßnahme begonnen werden. Bei den Förderprogrammen des Landes muss jedoch zunächst der Bewilligungsbescheid abgewartet werden. Erst dann darf mit der Maßnahme begonnen werden. Eine nachträgliche Antragstellung ist nicht möglich.
Familie Mustermann möchte ihr Einfamilienhaus (Wohnfläche 120 m²) aus den dreißiger Jahren grundlegend sanieren. Sie plant den Einbau einer neuen Heizungsanlage (Brennwerttechnik), die Wärmedämmung des Daches sowie die Erneuerung der Fenster. Ferner soll auf dem Dach eine 10 m² große solarthermische Anlage zur Warmwasseraufbereitung installiert werden. Kostenrechnung: Aus dem KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm ist eine 100 % Finanzierung der gesamten Investitionskosten (abzgl. der Kosten für die Solaranlage) möglich. Maximal werden jedoch 250 Euro pro m² Wohnfläche gefördert, so dass Familie Mustermann ein Darlehen über 30.000 Euro aus diesem Programm erhält (120 m² x 250 Euro pro m² Wohnfläche). Investitionsplan
Finanzierungsplan
Die Finanzierungslücke für die Modernisierungsmaßnahmen in Höhe von 6.000 Euro kann mit einem Darlehen aus dem KfW-Programm zur CO2-Minderung geschlossen werden. Die Solaranlage kann ebenfalls aus diesem Programm mitfinanziert werden, so dass Familie Mustermann ein zweites Darlehen, diesmal in Höhe von 8.700 Euro, erhält. 1.300 Euro wurden bereits als Zuschuss vom BMWA aus dem Programm zur Förderung erneuerbarer Energien (Marktanreizprogramm der Bundesregierung) gewährt, da die Errichtung von Solaranlagen mit rund 130 Euro pro m² installierter Kollektorfläche gefördert wird. (Quelle: KfW)
Argumente für die Kundenberatung Nicht immer werden die Vorteile einer Förderung den Kunden sofort deutlich. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich nicht um Zuschüsse, sondern "nur" um Kredite handelt. Zunächst gilt es daher, die Vorteile der öffentlichen Finanzierung zu verdeutlichen:Auch wenn Fördermittel in Anspruch genommen werden können, ist die Investition in erneuerbare Energien nicht unbedingt wirtschaftlich (z.B. bei Fotovoltaikanlagen). Dies sollten Sie Ihren Kunden nicht verschweigen. Es gibt eine Reihe von Argumenten, die unentschlossene Kunden zur Realisierung eines Vorhabens veranlassen können: Stellen Sie Ihren Kunden die beschriebenen Argumente und die Fördermöglichkeiten vor. Diese Kombination wird die Entscheidung, in erneuerbare Energien zu investieren, erfahrungsgemäß positiv beeinflussen.
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