Förderprogramme

Wir halten Sie auf dem Laufenden, was neue Förderprogramme angeht.





 Förderprogramme

Fördermittel für Maßnahmen zur Energieeinsparung

Hilfen von Bund, Ländern, Gemeinden und Energieversorgungsunternehmen

Was wird gefördert?

Interesse an der Förderung?

Beispielrechnung

Argumente für die Kundenberatung


Fördermittel für Maßnahmen zu Energieeinsparung

Im Gebäudebestand liegt ein gewaltiges Potenzial zur Energieeinsparung. Der Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser ist oft deutlich zu hoch, was viele Mieter und Eigentümer spätestens bei der jährlichen Heizkostenabrechnung zu spüren bekommen.

Zur Erschließung dieser Potenziale wurden von Seiten der Bundesregierung mehrere gesetzliche Verordnungen erlassen. Zu nennen sind vor allem die Kleinfeuerungsanlagen-verordnung (1. BlmSchV) und die Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik (EnEV), durch die Hausbesitzer in bestimmten Fällen zu Modernisierungsmaßnahmen verpflichtet werden.

Um auch Potenziale zu erschließen, die nicht über diese Verordnungen erfasst werden - es handelt sich hierbei um das mit Abstand größte Potenzial - wurden verschiedene parallel laufende Förderprogramme aufgelegt.

Zu nennen sind vor allem die "Vor-Ort-Beratung" und das CO2-Gebäude-Sanierungsprogramm, das zu attraktiven Konditionen den Austausch alter Heizungsanlagen sowie Maßnahmen zur Wärmedämmung in Altbauten als Maßnahmenpakete fördert.

Energiesparmaßnahmen stehen allerdings in dem Ruf teuer zu sein, so dass mancher Hausbesitzer vor den Investitionen zurückschreckt. Können jedoch die zinsverbilligten Darlehen oder sogar Zuschüsse aus den Förderprogrammen in Anspruch genommen werden, sieht die Sache häufig schon anders aus.

Hier setzt das Handwerk an: Die Marktchancen, die das energieoptimierte Bauen bietet, erkennen mehr und mehr Unternehmen, sie erweitern ihre Produktpaletten und Dienstleistungen. Dabei ist es wichtig, über Förderprogramme informiert zu sein.

Aufgrund der Erwartungshaltung der Kunden bieten viele Unternehmer neben der fachlichen Umsetzung auch eine Beratung in Sachen Fördermittel als zusätzliche Dienstleistung an. Hier hat das Handwerk die Chance, sich beim Kunden als kompetenter Ansprechpartner und Ratgeber zu profilieren. Häufig ist die finanzielle Förderung ausschlagebend für eine Auftragserteilung.


Hilfen von Bund, Ländern, Gemeinden und Energieversorgungsunternehmen

Bund, Länder, Gemeinden und Energieversorgungs-unternehmen unterstützen die Anwender erneuerbarer Energiequellen. Sie bieten dafür eine Vielzahl von Programmen an, wobei die Art und der Umfang dieser Hilfen verschieden sind.

Gegenwärtig bietet der Bund folgende Fördermaßnahmen:

  •  steuerliche Vergünstigungen durch Abschreibungsmöglichkeiten
  •  Investitions- und Finanzierungshilfen als zinsverbilligte Darlehen
         bzw. Kredite

    Die Förderdatenbank des Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) gibt einen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Bundesländer und der EU:

    Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
    [www.bmwi.de]

    Des weiteren helfen Ihnen auch folgende Stellen weiter:

    Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
    [www.kfw.de]

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
    [www.bafa.de]

    Energieagentur NRW
    [www.ea-nrw.de]

    Bei der Energieagentur NRW erhalten Sie auch Informationen über die Förderprogramme der Energieversorgungs-unternehmen und Kommunen.


    Was wird gefördert?

    Fördermittel und -programme, die für Sie als Handwerker und für Ihre Kunden von Interesse sein können:

  •  Förderung von Holzheizungen
  •  Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
  •  Förderung von Niedrigenergie- u. Passivhäusern
  •  Förderung von Fotovoltaik
  •  Förderung von Fotovoltaik an Schulen
  •  Förderung von Fotovoltaik in Kirchengemeinden
  •  Förderung von Regenwassernutzungsanlagen
  •  Förderung von solarthermischen Anlagen
  •  Förderung von solarthermischen Anlagen an Schulen
  •  Förderung von solarthermischen Anlagen in Kirchengemeinden
  •  Förderung von Wärmepumpen
  •  Förderung von Wärmeschutzmaßnahmen
  •  Förderung von Wohnungslüftungsanlagen
  •  Gebäude-Check-Energie
  •  Holzabsatzförderrichtlinie - Hafö
  •  KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm
  •  KfW-Programm zur CO2-Minderung
  •  Mindestvergütung für Strom aus Anlagen zur Nutzung
         erneuerbarer Energien
  •  Rationelle Energieverwendung und Nutzung unerschöpflicher      Energiequellen (REN)

    Konkrete und übersichtliche Informationen über Art und Umfang der Förderung erhalten Sie u.a. auf den Internetseiten der Energie Agentur NRW: [www.ea-nrw.de].


    Interesse an der Förderung?

    Wenn Sie als Handwerksunternehmer einen Auftrag in Verbindung mit einer Förderung abwickeln, gehen sie wie folgt vor:

  •  Erkundigen Sie sich, ob und welche Förderungsmöglichkeiten für
         ein konkretes Projekt bestehen
  •  Erkundigen Sie sich, ob aktuell Finanzmittel in diesem Programm      zur Verfügung stehen
  •  Beschaffen Sie sich die Antragsformulare (z.B. über das Internet)
  •  Erfragen Sie im Vorfeld alle Bewilligunsbedingungen und die      aktuellen Förderkonditionen
         Beachten Sie auch, dass verschiedene Programme nicht      miteinander kombiniert werden dürfen (Kumulationsverbot)
  •  Aber denken Sie daran:
         Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es in der Regel nicht!

    Und noch ein Tipp: Bei verschiedenen Förderprogrammen des Bundes kann bereits direkt nach der Antragstellung mit der Maßnahme begonnen werden. Bei den Förderprogrammen des Landes muss jedoch zunächst der Bewilligungsbescheid abgewartet werden. Erst dann darf mit der Maßnahme begonnen werden. Eine nachträgliche Antragstellung ist nicht möglich.


    Beispielrechnung

    Familie Mustermann möchte ihr Einfamilienhaus (Wohnfläche 120 m²) aus den dreißiger Jahren grundlegend sanieren. Sie plant den Einbau einer neuen Heizungsanlage (Brennwerttechnik), die Wärmedämmung des Daches sowie die Erneuerung der Fenster. Ferner soll auf dem Dach eine 10 m² große solarthermische Anlage zur Warmwasseraufbereitung installiert werden.

    Kostenrechnung:

    Aus dem KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm ist eine 100 % Finanzierung der gesamten Investitionskosten (abzgl. der Kosten für die Solaranlage) möglich. Maximal werden jedoch 250 Euro pro m² Wohnfläche gefördert, so dass Familie Mustermann ein Darlehen über 30.000 Euro aus diesem Programm erhält (120 m² x 250 Euro pro m² Wohnfläche).

    Investitionsplan

    Modernisierungsinvestitionen 36.000 EUR
    Errichtung der Solaranlage 10.000 EUR
    Gesamtinvestitionskosten 46.000 EUR

    Finanzierungsplan

    Modernisierung
    KfW-CO2-Modernisierungsprogramm

    30.000 EUR

    KfW-Programm zur CO2-Minderung

    6.000 EUR

    Solaranlage
    Programm zur Förderung
    erneuerbarer Energien (Zuschuss)

    1.300 EUR

    KfW-Programm zur CO2-Minderung

    8.700 EUR

    Summe

    46.000 EUR



    Die Finanzierungslücke für die Modernisierungsmaßnahmen in Höhe von 6.000 Euro kann mit einem Darlehen aus dem KfW-Programm zur CO2-Minderung geschlossen werden. Die Solaranlage kann ebenfalls aus diesem Programm mitfinanziert werden, so dass Familie Mustermann ein zweites Darlehen, diesmal in Höhe von 8.700 Euro, erhält. 1.300 Euro wurden bereits als Zuschuss vom BMWA aus dem Programm zur Förderung erneuerbarer Energien (Marktanreizprogramm der Bundesregierung) gewährt, da die Errichtung von Solaranlagen mit rund 130 Euro pro m² installierter Kollektorfläche gefördert wird.

    (Quelle: KfW)


    Argumente für die Kundenberatung

    Nicht immer werden die Vorteile einer Förderung den Kunden sofort deutlich. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich nicht um Zuschüsse, sondern "nur" um Kredite handelt. Zunächst gilt es daher, die Vorteile der öffentlichen Finanzierung zu verdeutlichen:

  •  Die Finanzierung liegt deutlich unter dem aktuellen      Marktzinsniveau
  •  Bis zu 100 % der Investitionskosten können finanziert werden
  •  Ggf. können verschieden Programme kombiniert werden
  •  Die Förderung bietet eine langfristig sichere Kalkulationgrundlage

    Auch wenn Fördermittel in Anspruch genommen werden können, ist die Investition in erneuerbare Energien nicht unbedingt wirtschaftlich (z.B. bei Fotovoltaikanlagen). Dies sollten Sie Ihren Kunden nicht verschweigen. Es gibt eine Reihe von Argumenten, die unentschlossene Kunden zur Realisierung eines Vorhabens veranlassen können:

  •  Nutzung umweltfreundlicher Energien durch Einsatz einer      ausgereiften und fast wartungsfreien Technik
  •  Größere Unabhängigkeit von Energiepreiserhöhungen
  •  Schonung wertvoller begrenzter Ressourcen
  •  Volkswirtschaftlicher Vorteil durch weniger Umweltschäden
  •  Positives Lebensgefühl des Anlagenbetreibers durch      voraussschauende Zukunftsgestaltung
  •  Imagegewinn und Vorbildfunktion: Wer in regenerative Energien      investiert, steigert sein Image bei Nachbarn, Freunden etc.

    Stellen Sie Ihren Kunden die beschriebenen Argumente und die Fördermöglichkeiten vor. Diese Kombination wird die Entscheidung, in erneuerbare Energien zu investieren, erfahrungsgemäß positiv beeinflussen.

     

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