Umweltschutz im Betrieb
Eine umweltgerechte Betriebsführung ist umfassend gesetzlich geregelt und wird behördlich überwacht. Vielfach erwarten aber auch die Kunden einen 'rundum sauberen' Betrieb. Dies gilt zunehmend sowohl für Privatkunden als auch für industrielle und gewerbliche Abnehmer Ihrer Produkte und Dienstleistungen. Orientieren Sie sich hier über wichtige betriebspraktische Belange. Sie erhalten Informationen zu gesetzlichen Vorgaben und die zugehörigen Tipps, wie Sie im Betrieb alles richtig machen. Auch der Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie weitere angrenzende Aspekte werden hier behandelt.
Überblick
Unternehmenszertifizierung nach der ChemikalienKlimaschutz-Verordnung
Seit dem 4. Juli 2009 benötigt jeder, der Arbeiten an fluorierten Kältemitteln ausführt, einen personengebundenen Sachkundenachweis und muss zudem in einem zertifizierten Betrieb arbeiten. Dies gilt für Tätigkeiten an ortsfesten Klimaanlagen, Kälteanlagen und Wärmepumpen sowie an bestimmten Brandschutzsysteme und Feuerlöschern.
weiterSachkunde zur Chemikalienklimaschutzverordnung

Wer Arbeiten an fluorierten Kältemitteln ausführt, benötigt einen personengebundenen Sachkundenachweis und muss zudem in einem zertifizierten Betrieb arbeiten. Dies gilt für Tätigkeiten an ortsfesten Klimaanlagen, Kälteanlagen und Wärmepumpen sowie an bestimmten Brandschutzsysteme und Feuerlöschern. Die Inhaber vorläufiger Sachkundebescheinigungen müssen bis zum 4. Juli 2011 eine Prüfung ablegen, um die von der Verordnung(EG) 303/2008 geforderte unbefristete Sachkunde nachzuweisen.
weiterInverkehrbringen alter Farben und Lacke ist mögliche Straftat

Wer jetzt noch Farben und Lacke für den Einsatz „an und in Gebäuden“ an Kunden abgibt, muss aufpassen. Gebinde mit alter Kennzeichnung oder unzulässig hohen Lösemittelanteilen widersprechen den aktuellen Vorschriften und dürfen nicht mehr an private oder gewerbliche Verbraucher abgegeben werden.
Jeder Vertreiber „alter“ Produkte setzt sich einem hohen Risiko aus. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Farben verkauft oder dem Kunden vor Ort Farbreste „geschenkt“ werden. Im schlimmsten Fall ermittelt der Staatsanwalt wegen einer Straftat!
weiterBetriebliche Abfallwirtschaft in baunahen Gewerken

Keine Handwerksbranche kann arbeiten, ohne Abfälle zu produzieren. Dabei ist viel zu beachten, um Kosten zu reduzieren und sich rechtsicher zu verhalten. Sie sollten Ihre Abfälle kennen, zwischen gefährlichem und nicht-gefährlichem Abfall unterscheiden können, über Getrennthaltungs- und Überlassungspflichten Bescheid wissen und abfallrechtliche Nachweispflichten beachten. Erfahren Sie hier, was Sie für Ihre betriebliche Abfallwirtschaft wissen sollten.
weiterAbsolutes Abgabeverbot für Autolacke mit zu hohem VOC-Gehalt

Ungewollt eine Straftat begehen? – Für Fahrzeuglackierer und Kfz-Techniker ganz einfach!
Alles Sie dazu brauchen, ist ein lösemittelhaltiges Produkt, in dem zu viele Lösemittel stecken. Und die lauern noch in den Lagerbeständen mancher Betriebe. Sie dürfen nicht mehr an private oder gewerbliche Verbraucher abgegeben werden - egal ob verkauft oder verschenkt. Im schlimmsten Fall ermittelt der Staatsanwalt, weil es sich um eine Straftat handelt!
Sinnvolle Verwertung ausgedienter Fenster, Türen und Rollladen aus Kunststoff

Bei Modernisierung von Wohn- und Nicht-Wohngebäuden werden in großem Umfang Fenster, Türen und Rollladen aus Kunststoff ausgebaut. In der Regel muss sich der ausführende Handwerksbetrieb um die Entsorgung kümmern. Der Entsorgungsweg sollte einfach und preiswert, aber auch möglichst umweltgerecht sein. Ein gutes Verwertungsangebot muss daher einen hochwertigen Verwertungsweg sicherstellen. Es muss aber zugleich logistische Voraussetzungen schaffen, die dem Materialaufkommen sowie dem begrenzten Platz der Handwerksbetriebe für Sammlung und Bereitstellung dieser PVC-Abfälle gerecht werden. Mit genau diesem Ziel bietet Rewindo einen bundesweiten Service im „Rundum-Sorglos-Paket“.
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