. .

"Die" Anbieterliste rund um Energieeffizienz

Neues Bundesamt liestet Angebote und Dienstleistungen

Die Solarschule Oberhausen - Unterricht 2


Vor kurzem wurde eine Anbieterliste für Energiedienstleistungen, Energieaudits und Energieeffizienzmaßnahmen freigeschaltet.

Die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) angesiedelt im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) führt seit kurzem eine öffentliche Anbieterliste für Energiedienstleistungen, Energieaudits und Energieeffizienzmaßnahmen. Die Anbieterliste ist ein Onlineportal mit detaillierten Informationen zu den einzelnen Betrieben. Hintergrund ist das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G). Dieses geht auf die EU-Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen - EDL-RL) (2006/32/EG) zurück, mit der die EU sicherstellen wollte, dass der Markt in allen Mitgliedsstaaten für derartige Dienstleistungen und Angebote transparenter wird.

Für viele Handwerksbetriebe ist die Eintragung daher ein "Muss". Kosten entstehen nicht, da die Eintragung in die Anbieterliste kostenlos ist.

Aber was sind Energiedienstleistungen, Energieaudits und Energieeffizienzmaßnahmen nun genau?

„…Der Begriff der Energiedienstleistung beschränkt sich ... im Grunde auf bestimmte Contractingleistungen. Unter Energieaudits sind alle Energieberatungen zu verstehen, die mindestens dem zur Ausstellung eines Gebäudeenergieausweises erforderlichen Niveau entsprechen. Unter sonstige Energieeffizienzmaßnahmen fallen alle anderen Angebote (allerdings keine Produkte i. S. von Waren).“ [Quelle: www.bfee-online.de]

Unter sonstige Energieeffizienzmaßnahmen fallen z.B. auch die Angebote von Handwerksbetrieben, die energieeffiziente Heizungsanlagen einbauen, energiesparende Dämmung anbringen oder Fenster erneuern.

Jeder Handwerksunternehmer mit Nähe zu derartigen Geschäftsfeldern muss sich nun die Frage beantworten, warum es für ihn wichtig sein könnte, sich eintragen zu lassen. Die Anbieterliste wird die Markttransparenz erhöhen und Anbietern bundesweit die Möglichkeit bieten, ihr Angebot zu präsentieren. Endverbraucher können nach Postleitzahlen sortiert passende Angebote suchen.

Energielieferanten sind verpflichtet, mindestens jährlich über die Wirksamkeit von Energieeffizienzmaßnahmen sowie über verfügbare Angebote zu informieren. Diese Verpflichtung können sie erfüllen, wenn sie auf die Anbieterliste der BfEE verweisen. Wenn das der Fall wäre, dann verweisen in Zukunft fast alle Rechnungen von Energielieferanten auf diese Liste. Das gilt für Strom- und Gasrechnungen, aber z.B. auch für Tankstellenquittungen.

Prüfen Sie also, ob sich eine Listung für Sie lohnt. Bedenken Sie dabei, dass alle Anbieter von Energiedienstleistungen, Energieaudits und Energieeffizienzmaßnahmen sich listen lassen können. Gelistet werden die Unternehmen. Anders als die Beraterliste „Vor-Ort-Beratung“ können sich hier auch Handwerksbetriebe eintragen lassen. Zu bedenken gilt es, dass die Eintragung voraussetzt, dass der Anbieter zuverlässig und fachkundig ist. Auch muss er Angebote zu wettbewerbsorientierten Preisen anbieten. Des Weiteren müssen Anbieter von Energieaudits in unabhängiger Form beraten. Bei der Listung sollten Sie die nachfolgenden Hinweise berücksichtigen.

Was bedeutet hierbei „unabhängig“? Unabhängig wird wie folgt definiert:“…2. Für Anbieter von Energieaudits, die auf der Anbieterliste geführt werden wollen, gilt zusätzlich, dass sie in unabhängiger Weise beraten müssen. Im Kontext mit anderen nationalen und europäischen Regelungen ist dabei eine Beratung gemeint, die nach festen und transparenten Regeln durchgeführt wird. Auf gegebenenfalls bestehende Abhängigkeitsverhältnisse, Branchenzugehörigkeit, oder ähnliches kommt es dabei nicht an.“ [Quelle:www.bfee-online.de] Die Ergebnisse eines Energieaudits sollen mindestens die Aussagekraft eines Energieausweises nach EnEV erreichen. Der Anbieter von Energie-Audits kann aus dem Handwerk kommen, wenn er ein gesichertes Beratungsinstrumentarium anwendet, das die gesamte Gebäudehülle und Anlagentechnik bei der Bewertung und Maßnahmenplanung miteinschließt. Somit können sich Energieausweisaussteller aus dem Handwerk grundsätzlich eintragen lassen.

Was bedeutet die Voraussetzung „Zuverlässigkeit“? Zuverlässigkeit bedeutet, dass der Anbieter keinen Betrug, Urkundenfälschung oder Unterschlagung begangen hat, da diese seine Zuverlässigkeit als Anbieter in Frage stellen können. Ebenso muss der Anbieter seinen allgemeinen Pflichten nachkommen -beispielsweise regelmäßig Steuern zahlen.

Was bedeutet die Voraussetzung „Fachkunde“? Fachkunde beschreibt das vorhandene Wissen, was für die Vorbereitung und Ausführung der Leistung verfügbar sein sollte.

Wie trägt man sich in die Anbieterliste ein? Der Eintrag in diese Liste verläuft online. Im Anschluss folgt eine persönliche Erklärung, die man ausdrucken, unterschreiben und abschicken muss. Unter der Internetadresse www.bfee-online.de können sich Handwerksbetriebe in die Anbieterliste eintragen. Hier finden Sie auch Anleitungen, die Hilfe leisten bei der Eintragung.

Vielleicht ist es dennoch für Sie einfacher, diese Aspekte mit einem Berater in Ruhe durchzugehen. Das Oberhausener Umweltzentrum unterstützt Sie hierbei, im Bereich des Kammerbezirks Düsseldorf können Sie jederzeit einen Berater anfordern, der alle Eintragungsdetails mit Ihnen durchgeht. 

Telefon: 0208 - 820 55-55
oder unter
info@uzh.hwk-duesseldorf.de

  • Imagekampagne
  • Chance Energie- und Umweltmarkt - Eine Initiative von Fachverbänden und Handwerkskammern in NRW
  • Link zur Übersicht der Partner, die die Initiative Chance Energie- und Umweltmarkt unterstützen
  • Deutsches Forum innenraumhygiene
  • Zur Seite Umweltabo